Aktuelles
  Rückblick     Service     Unsere Vereinigung  
Allgemein:
Startseite
Kontakt
Impressum
Sitemap

Was ändert sich bei den Unternehmenssteuern?

Fragen und Antworten
Was ändert sich bei den Unternehmenssteuern?

Deutschland soll für Investoren interessanter werden. Deshalb will die Regierung eine Reform der Unternehmenssteuern. Aber wie will soll diese den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken? Und was kostet die Reform? tagesschau.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was soll die Unternehmenssteuerreform erreichen?

Deutschland erhebt derzeit die höchsten Unternehmenssteuern in ganz Europa. Mit der Reform sollen die Steuern sinken, so dass Deutschland zumindest ins europäische Mittelfeld rückt. Die Bundesregierung hofft, dass Firmen dann vermehrt in Deutschland investieren.

Wer zahlt überhaupt Unternehmenssteuern?

Es werden im deutschen Steuerrecht zwei Formen von Unternehmen unterschieden: Zum einen Körperschaften, wie Aktiengesellschaften und GmbHs, und zum anderen Personenunternehmen, wie Handwerksbetriebe.

Körperschaft:
Personen, die sich in gesetzlich geregelter Form zusammenschließen, bilden eine Körperschaft. Zivilrechtliche Körperschaften sind u. a. Aktiengesellschaften, Stiftungen und GmbHs. Die Körperschaft stellt eine juristische Person dar und ist damit Träger von Rechten und Pflichten. So muss sie auch Einkommenssteuer zahlen, die sogenannte Körperschaftssteuer.

Personenunternehmen:
Die Gesellschafter eines Personenunternehmens leiten dieses grundsätzlich persönlich und haften ebenso persönlich für entstehende Schulden. Personenunternehmen können von einer oder mehreren Personen als Gesellschafter geführt werden.


Was zählt zu den Unternehmenssteuern?

Die Unternehmenssteuern setzen sich zusammen aus Körperschaftssteuer bzw. Einkommenssteuer bei Personenunternehmen, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Wer profitiert von der Reform?

In erster Linie werden die Körperschaften entlastet: Der Körperschaftssteuersatz liegt derzeit bei 25 Prozent. Er soll auf 15 Prozent sinken. Personengesellschaften zahlen weiterhin Einkommensteuern zwischen 15 und 42 Prozent. Wobei nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 85 Prozent der Personenunternehmen derzeit einen Steuersatz von weniger als 20 Prozent zahlen.

Was kostet die Reform?

Das Finanzministerium geht zunächst von Mindereinnahmen in Höhe von fünf Milliarden Euro aus. Um diese Summe werden die Unternehmen steuerlich entlastet. Auf lange Sicht soll die Reform allerdings Mehreinnahmen sichern.

Wie sollen die Steuerausfälle ausgeglichen werden?

Gewinne sollen künftig nicht mehr ins Ausland verlagert werden können, sondern in Deutschland versteuert werden. So konnte bisher ein Unternehmen im Ausland Darlehen aufnehmen und die Zinsen vom Gewinn abziehen. Durch die so genannte Zinsschranke soll das unterbunden werden. Zinsen für Darlehen werden künftig nicht mehr komplett von der Steuer absetzbar sein.

Was ändert sich bei der Gewerbesteuer?

Die Steuermesszahl der Gewerbesteuer soll künftig pauschal auf 3,5 festgelegt werden. Bislang liegt die Steuermesszahl je nach Höhe des Gewinnes gestaffelt zwischen einem und fünf Prozent. Personenunternehmen können die Gewerbesteuer künftig zu einem höheren Anteil mit der Einkommenssteuer verrechnen.

Gewerbesteuer:
Kommunen erheben Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag, also den nach Steuerrecht ermittelten Gewinn. Dieser wird mit der Steuermesszahl multipliziert, die bislang nach Gewinnhöhe gestaffelt war und nach der Reform fix bei 3,5 Prozent liegen soll. Das Ergebnis - der Steuermessbetrag - wird mit dem Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz legen die Kommunen fest, er muss aber mindestens 200 Prozent betragen. Also gilt: Gewinn x Steuermesszahl = Steuermessbetrag und Steuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlender Betrag

Was ändert sich noch?

Das Kabinett will zum Beispiel eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf alle Kapitalerträge einführen, also Steuern auf Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne. Bislang gab es hierfür viele verschiedene, undurchsichtige Regelungen.

Wann wird reformiert?

Die Unternehmenssteuerreform soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Quelle: Tagessachau.de


Druckbare Version