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MIT Hilden gegen Rundfunkgebühren für Internet-PC´

Ab dem 1.1.2007 sind internetfähige PCs und UMTS-Handys melde- und gebührenpflichtig. Während für Privathaushalte die Zweitgeräteberfreiung gilt, wird die Regelung hingegen für den Mittelstand zu einer zusätzlichen Belastung. In Zukunft sind im gewerblichen Bereich Internet-PCs oder UMTS-Handys nur gebührenfrei, wenn bereits ein anderes Gerät einem Grundstück zuzuordnen ist. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig kein herkömmliches Rundfunkgerät in ihren Betriebsstätten und Geschäften. Schließlich wird dort gearbeitet und nicht den ganzen Tag ferngesehen. Sie würden also erstmals gebührenpflichtig werden. Diese zusätzliche Belastung ist für den Hildener Mittelstand nicht akzeptabel“, so Stefan Tegethoff, Stadtverbandsvorsitzender der MIT Hilden.

Die ab 2007 anstehende Gebührenpflicht geht auf die Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Jahre 2004 zurück. Damals hatten alle Länder zugestimmt. Die Gebührenerhebung sollte jedoch erst nach einem zweijährigen Moratorium erfolgen – dieses läuft mit dem 31.12.2006 ab. „Wahrscheinlich hat man damals den technischen Fortschritt nicht im Blick gehabt und war sich über die Konsequenzen der Entscheidung nicht im Klaren“, mutmaßt Tegethoff. „Aber nur weil man mit einem PC ein Rundfunk-Programm empfangen könnte, kann doch nun nicht der Mittelstand zur Kasse gebeten werden“, so Tegethoff weiter.

Nach Auffassung der MIT Hilden käme eine Gebühr für Internet-PCs einer Zwangsabgabe gleich. Denn seit Beginn des Jahres 2005 schreiben die Finanzämter die elektronische Übermittlung der USt-Voranmeldungen und der LSt-Anmeldung vor. „Freiberufler und Klein-Gewerbetreibende sind quasi gezwungen, einen PC mit Internetzugang zu nutzen. Durch eine PC-Gebührenpflicht sind die Unternehmen dann zu einer Zwangsabgabe genötigt“, meint Tegethoff.

Die MIT Hilden hat sich daher in einem Brief an die Landtagsabgeordneten der CDU-Fraktion und Ministerpräsidenten Rüttgers gewandt, um gegen die Zwangsabgabe für den Mittelstand zu protestieren. „Wir fordern, dass es weder eine Fernsehgebühr noch eine Radiogebühr für internetfähige Arbeitsgeräte gibt“, so Tegethoff. Die MIT Hilden plädiert dafür, das bisher bestehende Moratorium zu verlängern. „Die Länder sollten sich über eine Neuregelung verständigen und gemeinsam ein zukunftssicheres und vor allem gerechtes System entwickeln. Auf jeden Fall soll aber der Mittelstand nicht länger als Finanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herangezogen werden“, sagt Tegethoff abschließend.


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