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Neuer Bürokratieballast durch Antidiskriminierungsgesetz
Die Einigung zwischen SPD und Union im Koalitionsausschuss zum Antidiskriminierungsgesetz, welches nun in „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ umgetauft wurde, hat den Protest der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung in Hilden hervorgerufen. „Im November 2005 haben die Parteigremien der beiden großen Volksparteien dem Koalitionsvertrag zugestimmt. Damit einigten sie sich auch darauf, die europäische Gesetzgebung bei der innerstaatlichen Umsetzung auf das tatsächlich Notwendige zu beschränken“, erklärt Stefan Tegethoff, MIT-Stadtverbandsvorsitzender in Hilden.
Am 1. August 2006 soll nach Planung der Bundesregierung das neue Antidiskriminierungsgesetz in Kraft treten. Nach dem Gesetz darf im Arbeits- und Geschäftsleben niemand wegen seiner ethnischen Herkunft oder Rasse, seines Geschlechtes oder Alters, seiner Behinderung, sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden. „Das Gesetz geht im Zivilrecht weit über die EU-Vorgaben hinaus. Dies bedeutet nicht zuletzt auch für den Musterstädter Mittelstand wieder ein Mehr an Bürokratie und Regulierung“, meint Tegethoff.
Nach Auffassung der MIT Hilden bietet die deutsche Gesetzgebung bereits heute hinreichenden Schutz vor Diskriminierung. „Wenn über die EU-Vorgaben hinaus nun weitere Benachteiligungsgruppen in das Gesetz aufgenommen werden sollen, findet sich in Zukunft nahezu für jeden eine passende Schublade, um sich als unterdrückte Minderheit auszugeben“, sagt Tegethoff. Die MIT Hilden fordert daher die erneute Überarbeitung der Gesetzespläne im Sinne der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und einer ausschließlichen Orientierung an der 1:1-Umsetzung von EU-Recht.
Insbesondere protestiert die MIT Hilden gegen das so genannte Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften. Diese können künftig einen Arbeitnehmer vertreten oder an sie abgetretene Ansprüche der Arbeitnehmer in eigenem Namen einklagen. Auf die Zustimmung des Beschäftigten kommt es dabei nicht an. „Die EU-Richtlinien sehen dieses Verbandsklagerecht nicht vor. Wieder einmal reguliert die deutsche Politik über das tatsächlich Notwendige hinaus. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Bemühungen zum Bürokratieabbau absurd“, meint Tegethoff. „Wir lehnen ein Verbandsklagerecht ab. Hierfür gibt es keine sachliche Notwendigkeit. Ohne Not riskiert man Prozesslawinen, Rechtsunsicherheit und hohe Prozesskosten, die den deutschen Mittelstand noch zusätzlich belasten könnten“ befürchtet Tegethoff.
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