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Die von der Großen Koalition eingesetzte Arbeitsgruppe zur Unternehmensteuerreform hat sich auf eine Reform der Unternehmenssteuer zum 01. Januar 2008 geeinigt. „Die Eckpunkte zur Unternehmensteuerreform enthalten viel Licht, aber auch Schatten. Zu begrüßen ist die deutliche Absenkung der Unternehmenssteuersätze. Problematisch ist allerdings die Begrenzung der Steuerentlastung auf Euro 5 Milliarden, wodurch erhebliche Gegenfinanzierungsmaßnahmen erforderlich werden. Hier liegt das eigentliche Problem der Unternehmensteuerreform“, erklärte Stefan Tegethoff, Stadtverbandsvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU in Hilden.
Eine Forderung der MIT Hilden für eine Unternehmensteuerreform war es, durch wettbewerbsfähige Steuersätze den Mittelstand und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. „Mit der Absenkung der Körperschafts- und Gewerbesteuer von 39 Prozent auf unter 30 Prozent für Kapitalgesellschaften ist dies gelungen“, meint Tegethoff. Deutschland liegt damit im Mittelfeld vergleichbarer Länder. „Dies gilt allerdings nur für einbehaltene Gewinne. Werden die Gewinne ausgeschüttet, ist zusätzlich eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zu zahlen, wodurch sich die Gesamtbelastung auf 48 Prozent erhöht“, kritisiert Tegethoff. Gegenüber risikolosen Staatsanleihen, die nur mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent belastet sind, bleiben nach Auffassung der MIT Hilden unternehmerische Gewinne also weiterhin benachteiligt.
Positiv beurteilt die MIT Hilden, dass die einst diskutierten Vorschläge zur Substanzbesteuerung nicht umgesetzt werden. „Wir sind froh, dass sich hier die Verhandlungsführer der Union durchsetzen konnten und es weder zur Hinzurechnung von Zinsen bei der Körperschaftsteuer noch zur Grundsteuer C kommen wird“, erklärte Tegethoff.
„Wir begrüßen natürlich, dass auch Personengesellschaften die Möglichkeit erhalten sollen, einbehaltene Gewinne wie Kapitalgesellschaften zu versteuern. Die Rechtsformneutralität ist insoweit gewahrt.“, so Tegethoff. Von dieser Möglichkeit werden aber nur große Personengesellschaften profitieren, weil die große Masse mittelständischer Unternehmen weniger als 30 Prozent Steuern zahlt. Es soll zwar die Ansparabschreibung weiter fortentwickelt werden, für kleinere und mittlere Unternehmen kann sich daraus aber keine große steuerliche Entlastung ergeben. Die MIT Hilden hatte sich von der Unternehmensteuerreform eine deutlichere Entlastung auch für kleine und mittlere Unternehmen erhofft. „Eine spürbare Steuerentlastung wäre nicht zuletzt für den Mittelstand in Hilden ein notwendiger Beitrag zur Stärkung der Eigenkapitalbasis gewesen“, so Tegethoff.
Problematisch bleibt auch, dass die Steuerentlastung insgesamt auf fünf Milliarden Euro begrenzt worden ist. Das Entlastungsvolumen von 29 Milliarden Euro muss dadurch in Höhe von 24 Milliarden Euro gegenfinanziert werden. Mit einem Appell an die für Hilden zuständigen Verantwortungsträger im Deutschen Bundestag setzt sich die MIT Hilden daher dafür ein, dass die geplanten Gegenfinanzierungsmaßnahmen überdacht werden. „Wir fordern, dass von investitionsschädlichen Gegenfinanzierungen Abstand genommen wird“ so Tegethoff.
Der größte Brocken bei der Gegenfinanzierung ist nach Auffassung der MIT Hilden der Wegfall des Betriebsausgabenabzuges der Gewerbesteuer mit Mehreinnahmen von über 10 Milliarden Euro, der auch den Mittelstand belastet. Da aber gleichzeitig die Steuermesszahl von 5 Prozent auf 3,5 Prozent gesenkt und der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 angehoben wird, dürften sich nach Einschätzung der MIT Hilden Belastung und Entlastung in etwa ausgleichen. „Damit wird es per Saldo bei der Gewerbesteuer keine Entlastung geben. Zwar wurde damit den Forderungen der Kommunen entsprochen, aber mit dieser Art der Gegenfinanzierung ist auch ein Systembruch verbunden. Denn im bisherigen System war die Gewerbesteuer eine Aufwandssteuer und keine Gewinnsteuer“, erklärt Tegethoff.
Darüber hinaus befürchtet die MIT Hilden durch die Unternehmensteuerreform neue bürokratische Hürden. „Wir sehen die Gefahr, dass die Reform keinen Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts leisten wird. Vielmehr könnten insbesondere die Gegenfinanzierungsmaßnahmen das Steuerrecht noch komplizierter und unübersichtlicher machen“, erklärt Tegethoff. Daher ruft die MIT Hilden die Entscheidungsträger in Bundestag und Bundesrat auf, bei den weiteren Beratungen des Gesetzes hier korrigierend und mäßigend einzugreifen.
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